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Anforderungen an die Mitteilung von AGB-Änderungen im Telekombereich

In aller KürzeZak 2012/471Zak 2012, 242 Heft 13 v. 17.7.2012

Am 1. 8. 2012 tritt die Mitteilungsverordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (MitV; BGBl II 2012/239 vom 2. 7. 2012) in Kraft. Die Verordnung regelt die Anforderungen an den Detaillierungsgrad, den Inhalt und die Form der Mitteilung, die der Telekomanbieter dem Kunden im Fall einer AGB-Änderung nach § 25 Abs 3 TKG zu machen hat.

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