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Obermaier, Kostenfalle Erbrechtsstreit, ÖJZ 2012, 576.

LiteraturübersichtErbrechtZak 2012/464Zak 2012, 240 Heft 12 v. 3.7.2012

Nach Ansicht des Autors muss die für die Höhe des Prozesskostenersatzes maßgebliche Bewertung des Verfahrensgegenstandes eines Erbrechtsstreits bereits in der Erbantrittserklärung vorgenommen werden; mangels Bewertung sei der Zweifelsstreitwert des § 14 RATG heranzuziehen. Die Gegenansicht, die vom LG Linz in einer kürzlich ergangenen Entscheidung (15 R 465/11z) vertreten worden sei, lasse die Bewertung noch in der Kostennote zu. Dies verunmögliche die rechtzeitige Einschätzung des Prozesskostenrisikos durch die Parteien. Ein unkalkulierbares Kostenrisiko gefährde jedoch die Rechtssicherheit.

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