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Kreisverkehr - Vorrangsituation zwischen einbiegenden Fahrzeugen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/456Zak 2012, 238 Heft 12 v. 3.7.2012

ABGB § 1311

StVO § 2 Abs 1 Z 3c, § 19 Abs 4

Der Nachrang beim Einfahren in einen Kreisverkehr aufgrund des Vorschriftszeichens "Vorrang geben" besteht nicht gegenüber einem nachfolgenden schnelleren Fahrzeug, das sich beim Überfahren der Begrenzungslinie noch nicht im Kreisverkehr befand.

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