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Sexuelle Kontakte der Ehegatten bedeuten noch keine Verzeihung einer Eheverfehlung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2012/447Zak 2012, 235 Heft 12 v. 3.7.2012

EheG § 56

Aus dem Umstand, dass die Ehegatten nach einer Eheverfehlung wiederholt Geschlechtsverkehr hatten, kann noch nicht abgeleitet werden, dass die Eheverfehlung verziehen wurde.

OGH 24. 5. 2012, 1 Ob 87/12v

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