Zu 3 Ob 23/11w = Zak 2011/360, 193: Der Rechtsweg für eine Eigentumsfreiheitsklage, mit der geltend gemacht wird, dass Eigentumseingriffe im Rahmen von Straßenplanungs- bzw Vermessungsarbeiten nicht durch die Legalservitute nach § 58 Tir StraßenG bzw § 43 VermG gedeckt sind, ist zulässig.