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Kollision zwischen Eisenbahn und Pkw - Schmerzengeld für psychische Belastungen des Triebwagenführers

RechtsprechungSchadenersatzZak 2012/422Zak 2012, 217 Heft 11 v. 19.6.2012

ABGB § 1325

10.000 € Schmerzengeld: Psychische Beeinträchtigungen eines Triebwagenführers mit Krankheitswert als Folge der Kollision der Eisenbahn mit einem Pkw auf einem Bahnübergang; komprimiert zwei Tage starke, 16 Tage mittelstarke und 60 Tage leichte seelische Schmerzen; verminderte psychische Belastbarkeit bei vergleichbaren künftigen Vorfällen (Zurückweisung der Revision).

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