ABGB § 1325
10.000 € Schmerzengeld: Psychische Beeinträchtigungen eines Triebwagenführers mit Krankheitswert als Folge der Kollision der Eisenbahn mit einem Pkw auf einem Bahnübergang; komprimiert zwei Tage starke, 16 Tage mittelstarke und 60 Tage leichte seelische Schmerzen; verminderte psychische Belastbarkeit bei vergleichbaren künftigen Vorfällen (Zurückweisung der Revision).