ABGB § 871
Wenn die Verschleißerscheinungen bei einem gebrauchten technischen Gerät so weit gehen, dass es nicht mehr betriebstauglich ist, trifft den Verkäufer die vorvertragliche Pflicht, Kaufinteressenten über diesen Umstand aufzuklären.
ABGB § 871
Wenn die Verschleißerscheinungen bei einem gebrauchten technischen Gerät so weit gehen, dass es nicht mehr betriebstauglich ist, trifft den Verkäufer die vorvertragliche Pflicht, Kaufinteressenten über diesen Umstand aufzuklären.