ABGB § 879 Abs 3, § 1295 Abs 1
Die auf ein beidseitiges Unternehmergeschäft anzuwendenden AGB des Auftragnehmers beschränken dessen Haftung auf Schäden, die vom Auftraggeber innerhalb von drei Tagen schriftlich gemeldet werden. Diese Klausel ist gem § 879 Abs 3 ABGB wegen gröblicher Benachteiligung des Auftraggebers nichtig.