Das immer enger werdende "Zusammenrücken" im europäischen Binnenmarkt hat als notwendige Folge auch eine beträchtliche Zunahme grenzüberschreitender Anwaltstätigkeit mit sich gebracht. Insoweit kommt der Frage, unter welchen Voraussetzungen selbstständige Rechtsanwälte auch außerhalb ihres Zulassungsstaats tätig werden dürfen, ganz erhebliche praktische Bedeutung zu; sie ist in dem Beitrag, der in zwei Teilen erscheint, zu untersuchen. Dabei ist danach zu differenzieren, ob die grenzüberschreitende anwaltliche Tätigkeit nur vorübergehend oder dauerhaft ausgeübt werden soll: Während im ersten Fall die Bestimmungen über die Dienstleistungsfreiheit maßgebend sind (Teil I), kommen im zweiten Fall die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zur Anwendung (Teil II).