Auf Basis der ergangenen Judikatur bietet der Beitrag eine systematische Darstellung der Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren. In ihren erläuternden Ausführungen schließen sich die Autoren ua der überwiegenden Rsp an, nach der ein im Verlassenschaftsverfahren übergangener Erbe nicht legitimiert ist, den Einantwortungsbeschluss mit einem Rechtsmittel anzufechten (zB 3 Ob 227/10v = Zak 2011/275, 153).