Zu 5 Ob 105/11v = Zak 2011/738, 394: In Hinblick auf die Interessen der anderen Miteigentümer, denen gegenüber Pflichten aus dem Gemeinschaftsverhältnis bestehen, ist die Dereliktion eines schlichten Miteigentumsanteils nicht möglich.
Der Autor hält die Argumentation des OGH für nicht stichhaltig. Seiner Ansicht nach sollte die Preisgabe eines Miteigentumsanteils grundsätzlich möglich sein.