WEG § 20 Abs 3, § 34
Der Anspruch des Wohnungseigentümers gem § 20 Abs 3 WEG auf eine ordentliche und richtige Abrechnung ist ein Individualrecht, das durch die Genehmigung der Jahresabrechnung des Verwalters mit Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft nicht aufgehoben werden kann.