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Genehmigung der Abrechnung des Verwalters durch die Mehrheit lässt Rechnungslegungsanspruch unberührt

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2012/382Zak 2012, 198 Heft 10 v. 5.6.2012

WEG § 20 Abs 3, § 34

Der Anspruch des Wohnungseigentümers gem § 20 Abs 3 WEG auf eine ordentliche und richtige Abrechnung ist ein Individualrecht, das durch die Genehmigung der Jahresabrechnung des Verwalters mit Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft nicht aufgehoben werden kann.

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