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Prostitution - Entgelt für sexuelle Dienstleistungen kann eingeklagt werden

RechtsprechungSchuldrechtZak 2012/379Zak 2012, 197 Heft 10 v. 5.6.2012

ABGB § 879 Abs 1

Ein Vertrag über sexuelle Dienstleistungen ist nicht generell sittenwidrig und nichtig. Ein klagbarer Anspruch auf Vornahme oder Duldung einer sexuellen Handlung besteht nicht. Das vereinbarte Entgelt für die erbrachte Leistung kann jedoch eingeklagt werden.

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