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Vollstreckbarkeitsbestätigung erst nach Ablauf der Leistungsfrist

In aller KürzeZak 2012/371Zak 2012, 182 Heft 10 v. 5.6.2012

Im Anschluss an 4 Ob 16/10x = Zak 2010/312, 179 hat das LG Klagenfurt in der Rs 3 R 12/12t ausgesprochen, dass die Vollstreckbarkeitsbestätigung erst dann erteilt werden darf, wenn die im Exekutionstitel vorgesehene Leistungsfrist abgelaufen ist. Eine verfrühte Vollstreckbarkeitsbestätigung sei auch dann gem § 7 Abs 3 EO aufzuheben, wenn mittlerweile die Vollstreckbarkeit eingetreten ist.

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