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Instruktionsfehler bei einem Reinigungsmittel

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/287Zak 2011, 157 Heft 8 v. 10.5.2011

PHG § 5

Im Rahmen seiner Instruktionspflichten hat der Hersteller eines aggressiven Putzmittels die Verbraucher nicht nur auf die konkreten Gefahren eines Hautkontakts hinzuweisen, sondern diesen auch unmissverständliche Anweisungen zum richtigen Verhalten nach einem Hautkontakt zu geben.

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