ABGB §§ 914, 1118
Die für die Auflösung des Bestandvertrags wegen eines Zahlungsrückstandes erforderliche qualifizierte Mahnung kann auch durch die Räumungs- bzw Bestandzinsklage erfolgen.
Im Bestandvertrag wurde als Voraussetzung für die Vertragsauflösung wegen eines Zahlungsrückstandes eine qualifizierte Mahnung mittels eingeschriebenen Briefs vereinbart. Die Auslegung, dass die Zustellung der Bestandzinsklage auch in diesem Fall ausreichend ist, ist vertretbar (Zurückweisung der Revision).