KSchG § 9 Abs 1
ABGB § 929
Eine Vertragsklausel, mit der dem Verbraucher die Gewährleistungsansprüche des Unternehmers gegen Subunternehmer oder Lieferanten abgetreten werden, die Gewährleistung des Unternehmers selbst aber ausgeschlossen wird, ist wegen Verstoßes gegen § 9 Abs 1 KSchG unwirksam.