vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schenkung auf den Todesfall und Nachlassseparation

RechtsprechungErbrechtZak 2011/273Zak 2011, 153 Heft 8 v. 10.5.2011

ABGB §§ 784, 810, 812, 956

GBG § 53

Der Antrag des gem § 810 ABGB durch den Erben vertretenen Nachlasses auf Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung einer Nachlassliegenschaft bedarf nicht der verlassenschaftsgerichtlichen Genehmigung. Hingegen ist für die Veräußerung selbst idR die Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts erforderlich, selbst wenn diese zur Erfüllung von Pflichtteilsforderungen oder an Zahlungs statt erfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte