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Kindesentführung - keine widerrechtliche Verbringung aufgrund Alleinobhut nach Schweizer Recht

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/271Zak 2011, 152 Heft 8 v. 10.5.2011

HKÜ Art 3

Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes erfolgt iSd HKÜ widerrechtlich, wenn dadurch ein tatsächlich ausgeübtes Obsorge- oder Mitobsorgerecht verletzt wird. Die Beurteilung ist von den Behörden des Entführungsstaats autonom vorzunehmen. Wem das (Mit-)Obsorgerecht zusteht, ist nach dem Recht des bisherigen Aufenthaltsstaats des Kindes zu beurteilen.

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