Die RL 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. 5. 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen (ABl 2008 L 136/3) ist bis 21. 5. 2011 umzusetzen. Ziel dieser RL ist, durch Festlegung gemeinsamer Mindestnormen über bestimmte wesentliche Aspekte der Mediation den Zugang zu alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten zu erleichtern und ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Mediation und allenfalls anschließendem Gerichts- oder Schiedsverfahren zu gewährleisten. Damit soll die Attraktivität der Mediation erhöht werden. Einzelheiten zum eigentlichen Mediationsverfahren finden sich in der RL ebenso wenig wie Qualitäts- und Zulassungskriterien für Mediatoren. Die RL beschränkt sich vielmehr darauf, wesentliche Grundfragen, die sich in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren nach (gescheiterter) Mediation stellen können, zu regeln. Dabei handelt es sich um die Fragen der Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren, der Auswirkung eines Mediationsverfahrens auf Verjährungsfristen und der Durchsetzung einer mittels Mediation erzielten Einigung.