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Nichtberücksichtigung eines Tatsachengeständnisses muss in der Berufung gerügt werden

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/250Zak 2011, 139 Heft 7 v. 19.4.2011

ZPO §§ 266, 467

Die Nichtberücksichtigung eines Tatsachengeständnisses durch das Erstgericht darf das Berufungsgericht nur dann aufgreifen, wenn dieser Umstand in der Berufung ausdrücklich gerügt worden ist.

OGH 23. 2. 2011, 3 Ob 248/10g

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