ZPO §§ 266, 467
Die Nichtberücksichtigung eines Tatsachengeständnisses durch das Erstgericht darf das Berufungsgericht nur dann aufgreifen, wenn dieser Umstand in der Berufung ausdrücklich gerügt worden ist.
OGH 23. 2. 2011, 3 Ob 248/10g
ZPO §§ 266, 467
Die Nichtberücksichtigung eines Tatsachengeständnisses durch das Erstgericht darf das Berufungsgericht nur dann aufgreifen, wenn dieser Umstand in der Berufung ausdrücklich gerügt worden ist.
OGH 23. 2. 2011, 3 Ob 248/10g