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Nebenintervention - Einseitigkeit des Rekursverfahrens gegen die Zurückweisung im Vorprüfungsverfahren

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/248Zak 2011, 138 Heft 7 v. 19.4.2011

ZPO §§ 18, 521a

Das Rechtsmittelverfahren gegen die Entscheidung über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention ist zweiseitig, wobei die Rechtsmittelbefugnis nur dem Beitretenden und dem Bestreitenden zusteht. Die andere, nicht bestreitende Hauptpartei kann weder Rekurs erheben noch kommt ihr die Befugnis zur Rechtsmittelbeantwortung zu.

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