Die Genehmigung des Abschlusses des Haager Kinderschutzübereinkommens (über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern) durch den NR wurde in BGBl III 2011/49 kundgemacht. Das Übereinkommen ist für Österreich am 1. 4. 2011 in Kraft getreten.