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Bestätigung der Echtheit eines Gemäldes - Haftung für Falschauskunft?

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/212Zak 2011, 118 Heft 6 v. 5.4.2011

ABGB § 1300

Wer eine Falschauskunft selbstlos - dh außerhalb einer vertraglichen oder sonstigen geschäftlichen Sonderbeziehung - erteilt, haftet gem § 1300 ABGB nur bei Schädigungsvorsatz.

Vor dem Hintergrund des Ankaufs eines Gemäldes von einem Dritten stellte ein Kind des verstorbenen Künstlers dem Käufer eine - nicht zutreffende - Echtheitsbestätigung aus, ohne dafür ein Entgelt oder einen sonstigen persönlichen Vorteil zu lukrieren. Mangels Sonderbeziehung liegt in diesem Fall eine selbstlos erteilte Falschauskunft vor.

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