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Verpflichtungserklärung eines Angehörigen gegenüber dem Spitalserhalter als Interzession durch Schuldbeitritt

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/205Zak 2011, 115 Heft 6 v. 5.4.2011

ABGB §§ 871, 1347

KSchG § 25d

Die zwischen einem Angehörigen und dem Krankenhausträger geschlossene Vereinbarung, in der sich der Angehörige verpflichtet hat, die Pflegegebühren des nicht sozialversicherten Patienten zu bezahlen, ist als Interzession in Form eines Schuldbeitritts zu qualifizieren. Das Vorbringen, dass der Angehörige den Schuldbeitritt als Aufnahmevoraussetzung ansah, der Patient jedoch wegen Unabweisbarkeit auch ohne Verpflichtungserklärung behandelt hätte werden müssen, rechtfertigt keine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtums, weil es sich bei dieser Fehlvorstellung um einen Motivirrtum handelt.

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