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Auswirkungen einer einvernehmlichen Grenzfestlegung auf das Eigentum

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/202Zak 2011, 115 Heft 6 v. 5.4.2011

ABGB §§ 850, 1380, 1385

VermG § 25

Die Einigung der Eigentümer über den Verlauf der Grenze in einer Grenzverhandlung nach § 25 VermG hat konstitutive Wirkung. Sofern tatsächlich ein Grenzstreit vorlag und nicht bloß ein Eigentumswechsel verschleiert werden soll, hat die Einigung ohne bücherliche Zu- und Abschreibungen unmittelbare Auswirkungen auf das Eigentum.

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