IPRG §§ 6, 20
EheG §§ 68, 68a Abs 2
Die Ordre-public-Klausel greift nur ein, wenn das Ergebnis der Anwendung des fremden Sachrechts im konkreten Fall anstößig ist und eine ausreichende Inlandsbeziehung besteht.
IPRG §§ 6, 20
EheG §§ 68, 68a Abs 2
Die Ordre-public-Klausel greift nur ein, wenn das Ergebnis der Anwendung des fremden Sachrechts im konkreten Fall anstößig ist und eine ausreichende Inlandsbeziehung besteht.