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Scharia - Versagung nachehelichen Unterhalts verstößt nicht unbedingt gegen den ordre public

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/199Zak 2011, 114 Heft 6 v. 5.4.2011

IPRG §§ 6, 20

EheG §§ 68, 68a Abs 2

Die Ordre-public-Klausel greift nur ein, wenn das Ergebnis der Anwendung des fremden Sachrechts im konkreten Fall anstößig ist und eine ausreichende Inlandsbeziehung besteht.

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