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Beschränkung von Besuchskontakten kein Mittel zur Lösung von Obsorgestreitigkeiten

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/195Zak 2011, 112 Heft 6 v. 5.4.2011

ABGB § 148

AußStrG §§ 109, 111

An den im Rahmen des Scheidungsverfahrens geschlossenen Vergleich über die Regelung der Besuchskontakte mit dem gemeinsamen Kind sind die Eltern nur dann gebunden, wenn der Vergleich pflegschaftsgerichtlich genehmigt wurde.

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