Ende Dezember 2010 erging die vierte mietrechtliche "Klauselentscheidung". Der OGH führt darin im Wesentlichen seine bisherige Judikatur zur (Un-)Zulässigkeit der Überwälzung von Erhaltungspflichten im Verbrauchermietvertrag bei Vollanwendung des MRG fort. Eine Neuerung ergibt sich indes für mietvertragliche "Generalverbote" der Tierhaltung: Dahin gehende Klauseln sind gröblich benachteiligend.