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Erhaltungspflicht des Vermieters umfasst auch Vor- und Nacharbeiten

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/172Zak 2011, 98 Heft 5 v. 22.3.2011

MRG § 3

Zur Erhaltungspflicht des Vermieters zählen auch die notwendigen Vor- und Nacharbeiten zu den Erhaltungsmaßnahmen, wie zB die nach Art und Umfang der Erhaltungsarbeit erforderliche Räumung von Fahrnissen aus dem bzw deren Wiedereinbringung in das Mietobjekt.

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