vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein Rechtsmittel gegen Zuweisungsbeschluss nach Befangenheitsanzeigen

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/144Zak 2011, 79 Heft 4 v. 8.3.2011

JN § 24 Abs 2

ZPO § 528 Abs 1

Die Bejahung der Befangenheit eines Richters kann gem § 24 Abs 2 JN nicht mit einem Rechtsmittel angefochten werden. Dies gilt auch für den Beschluss, mit dem die Rechtssache aufgrund von Befangenheitsanzeigen einem anderen Gericht bzw Richter übertragen wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte