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Pflicht des gekündigten Verwalters zur unverzüglichen Herausgabe der Originalbelege

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/138Zak 2011, 77 Heft 4 v. 8.3.2011

WEG §§ 20, 21

Nach Beendigung seiner Funktion hat der Verwalter alle seine Tätigkeit betreffenden Belege ohne Verzug im Original an den neuen Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft herauszugeben. Die Herausgabepflicht ist nicht an die vorherige Entlastung des Verwalters bzw die Genehmigung der von ihm vorgelegten Rechnungen gebunden.

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