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Rekurs des übergangenen Noterben gegen den Einantwortungsbeschluss

RechtsprechungErbrechtZak 2011/133Zak 2011, 75 Heft 4 v. 8.3.2011

AußStrG: § 164 S 2, § 178

ABGB § 784

Anders als ein übergangener Erbe, den § 164 S 2 AußStrG auf die Erbschaftsklage verweist, kann ein übergangener Noterbe den Einantwortungsbeschluss mit Rekurs anfechten.

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