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Zwischenurteil über den Anspruchsgrund im Schadenersatzprozess

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/829Zak 2011, 439 Heft 22 v. 13.12.2011

ZPO § 393 Abs 1, § 411

ABGB § 1295 Abs 1, § 1304

Ein Zwischenurteil über den Anspruchsgrund setzt im Fall eines Schadenersatzbegehrens voraus, dass neben dem Verschulden und der Rechtswidrigkeit auch der Kausalzusammenhang mit einer der behaupteten Schadensfolgen, deren Eintritt ebenfalls bereits an sich feststehen muss, geklärt ist.

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