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Wilhelm, Der "unbekannte objektive Schaden": Zur Berechnung des Anlegerschadens, ecolex 2011, 891.

LiteraturübersichtSchadenersatzZak 2011/799Zak 2011, 420 Heft 21 v. 29.11.2011

In 1 Ob 46/11p = Zak 2011/792, 418 erkannte der OGH dem von der Bank durch unberechtigten Verkauf sehr volatiler Wertpapiere aus seinem Depot geschädigten Kunden nicht den von ihm primär angestrebten Ersatz des Werts im Veräußerungszeitpunkt, sondern lediglich den Anspruch auf Herausgabe der Wertpapiere bzw auf Wertersatz nach den aktuellen Verhältnissen zu - mit der Folge, dass der mittlerweile eingetretene Kursverfall nicht der Bank, sondern ihm zur Last fällt. Der Autor lehnt die Entscheidung ab. Wenn der Geschädigte statt der Naturalrestitution Wertersatz begehrt, seien für dessen Bemessung nach der klaren Regelung des § 1332 ABGB die Verhältnisse im Schädigungszeitpunkt maßgeblich. Eine Ausnahme sei weder im behandelten Fall noch im Fall der Schädigung von Anlegern aufgrund unrichtiger Beratung gerechtfertigt.

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