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Keine Vertretungsbefugnis im Sachwalterverfahren aufgrund mündlich erteilter Vollmacht

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/783Zak 2011, 415 Heft 21 v. 29.11.2011

AußStrG §§ 6, 10 Abs 4, § 127

ZPO § 30 Abs 1

Solange der Betroffene nicht offenkundig unfähig ist, den Vollmachtszweck zu erfassen, kann er auch während des Sachwalterschaftsverfahrens selbst wirksam eine Vollmacht für seine Vertretung erteilen.

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