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Beginn der Berufungsfrist gegen ein verkündetes Teilanerkenntnisurteil

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/757Zak 2011, 399 Heft 20 v. 15.11.2011

ZPO § 52 Abs 4, § 416 Abs 3, § 464 Abs 2

Im Fall eines in Anwesenheit beider Parteien verkündeten (Teil-)Anerkenntnisurteils beginnt die Berufungsfrist bereits mit der Verkündung zu laufen. Dass das Teilanerkenntnisurteil einen Kostenvorbehalt nach § 52 Abs 4 ZPO (bzw § 52 Abs 2 ZPO idF vor BudgetbegleitG 2011) enthält, ändert nichts.

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