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Genereller Ausschluss juristischer Personen von der Verfahrenshilfe verfassungswidrig

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/754Zak 2011, 398 Heft 20 v. 15.11.2011

ZPO § 63

BudgetbegleitG 2009: Art 15 Z 3

Die Bestimmung des Art 15 Z 3 BudgetbegleitG 2009, mit der juristische Personen vom Anspruch auf Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO generell ausgeschlossen wurden, wird mit Ablauf des 31. 12. 2012 als verfassungswidrig aufgehoben. Mit dem Wirksamwerden der Aufhebung tritt § 63 ZPO idF vor dem BudgetbegleitG 2009 wieder in Kraft.

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