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Verkehrssicherung auf dem eigenen Grundstück

RechtsprechungSchadenersatzZak 2011/747Zak 2011, 396 Heft 20 v. 15.11.2011

ABGB § 1295 Abs 1

Wer einen Verkehr über sein Grundstück eröffnet, hat auch außerhalb eines Vertragsverhältnisses für die Verkehrssicherung zu sorgen.

OGH 16. 9. 2011, 2 Ob 79/11y

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