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Grundbuch - kein Rekurs gegen den Auftrag, eine Übersetzung vorzulegen

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/739Zak 2011, 394 Heft 20 v. 15.11.2011

GBG § 89 Abs 2, § 122

AußStrG § 10 Abs 4, § 45

Auch im Außerstreitverfahren gilt der Grundsatz, dass ein Verbesserungsauftrag nicht - jedenfalls nicht gesondert - anfechtbar ist.

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