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Keine Anrechnung der Tätigkeit bei der ÖBB Immobilienmanagement GmbH auf die anwaltliche Praxiszeit

In aller KürzeZak 2011/722Zak 2011, 382 Heft 20 v. 15.11.2011

In dem Erk B 1351/10 vertrat der VfGH die Ansicht, dass eine rechtsberufliche Tätigkeit bei der ÖBB -Immobilienmanagement GmbH nicht auf die Praxiszeit für die Ausbildung zum Rechtsanwalt angerechnet werden muss, weil es sich um keine Verwaltungsbehörde im Sinne der Anrechnungsvorschriften des § 2 Abs 1 RAO handelt. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 2 RAO würden nicht bestehen.

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