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Wohnungskauf - Vertragsanpassung wegen Irrtums über das Errichtungsjahr des Gebäudes

RechtsprechungSchuldrechtZak 2011/705Zak 2011, 376 Heft 19 v. 3.11.2011

ABGB §§ 871, 872, 875, 922

MaklerG § 3 Abs 4

Die Betriebssicherheit der Elektroinstallationen ist eine gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft einer Eigentumswohnung, für die der Verkäufer gem § 922 Abs 1 ABGB mangels abweichender Vereinbarung Gewähr zu leisten hat.

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