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Verpflichtung von Rechtsanwälten und Notaren zur Übernahme von Sachwalterschaften - keine Zwangs- oder Pflichtarbeit

RechtsprechungFamilienrechtZak 2011/697Zak 2011, 373 Heft 19 v. 3.11.2011

EMRK Art 4 Abs 2, Art 14

ABGB § 274 Abs 2

Dass Rechtsanwälte und Notare grundsätzlich zur Übernahme einer Sachwalterschaft verpflichtet sind, führt zu keiner Zwangs- oder Pflichtarbeit iSd Art 4 Abs 2 EMRK.

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