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Kein Anspruch des ehemaligen Mieters auf eine Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/664Zak 2011, 355 Heft 18 v. 11.10.2011

MRG § 21 Abs 3

Die rechtmäßig vorgeschriebene Betriebskostenpauschale ist nicht als Akontierung laufender Aufwendungen, sondern als selbstständiger gesetzlicher Mietzinsbestandteil zu qualifizieren, der ohne Rücksicht auf die spätere Abrechnung geschuldet wird.

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