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Teillöschung des Pfandrechts aufgrund einer vom Grundbuchstand abweichenden Freilassungserklärung

RechtsprechungSachenrechtZak 2011/656Zak 2011, 352 Heft 18 v. 11.10.2011

GBG § 94 Abs 1

Die Bewilligung der Teillöschung eines Pfandrechts hinsichtlich eines Miteigentumsanteils kann nicht deshalb ausgeschlossen sein, weil der betroffene Anteil in der Freilassungserklärung des Hypothekargläubigers mit einem kleineren Nenner als im Grundbuch eingetragen angegeben ist.

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