vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Gitschthaler, E-Mail für den Richter - Ich erhebe Berufung! EF-Z 2011, 174.

LiteraturübersichtVerfahrensrechtZak 2011/641Zak 2011, 340 Heft 17 v. 27.9.2011

Nach 10 Ob 28/11g = Zak 2011/512, 274 ist eine E-Mail mit einer Gerichts­eingabe als PDF-Anhang nicht unbeachtlich, sondern gilt wie eine Faxeingabe mit Einlangen bei Gericht (dh mit der Bereitstellung zum Abruf in der Mailbox) als eingebracht, sofern sie durch Nachreichen des Original-Schriftsatzes mit der Unterschrift verbessert wird. Der Autor übt an dieser Entscheidung Kritik. Fristwahrend wirken könne eine solche Eingabe jedenfalls nur dann, wenn sie vom Richter oder Rechtspfleger, an den sie gerichtet wurde, rechtzeitig an die Einlaufstelle des Gerichts weitergegeben wird.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte