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Beweismaß für den Nachweis einer bestimmten Parteienabsicht

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2011/631Zak 2011, 338 Heft 17 v. 27.9.2011

ZPO § 266

ABGB § 914

Auch für den Nachweis einer bestimmten Parteienabsicht gilt das Regelbeweismaß der hohen Wahrscheinlichkeit. Überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht nicht aus.

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