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Kündigung des Mietvertrags nach § 30 Abs 1 MRG aufgrund von Vertragsverletzungen des Mieters?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2011/623Zak 2011, 335 Heft 17 v. 27.9.2011

MRG § 30 Abs 1, § 33 Abs 1

ZPO §§ 14, 505 Abs 2

Verstöße des Mieters gegen im Mietvertrag übernommene Pflichten (hier: Erhaltungspflicht hinsichtlich der Außenmauern) können nach stRsp nur dann als Kündigungsgrund gem § 30 Abs 1 MRG herangezogen werden, wenn dadurch wichtige Interessen des Vermieters in einer Weise verletzt wurden, die einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz gleichkommt. Dies hat der Vermieter bereits in der Aufkündigung darzulegen.

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